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Das ist keinesfalls selbstverständlich: Fliegenschutz für das Pferd auf dem Viereck (Fotos Julia Rau)

Fliegenschutz auf dem Dressurviereck

Vielseitigkeitsreiter wollen endlich Gleichbehandlung

VON WOLF-DIETRICH NAHR

Für eine generelle Erlaubnis zur Verwendung von Fliegenschutz-Hauben bei Dressur-Teilprüfungen der internationalen Vielseitigkeiten hat Christoph Hess (Warendorf) auf Anfrage von buschreiter.de plädiert.

"Ich spreche mich dafür aus, dass der Ohrenschutz freigegeben wird", sagte der Richter bei zahlreichen internationalen Top-Events und ehemalige Vorsitzende des Eventing-Komitees der FEI im Gespräch mit buschreiter.de.

Das Reglement besagt im Moment noch, dass bei nationalen Vielseitigkeiten der "Fliegenschutz an Ohren" ohnehin erlaubt ist, und zwar sowohl auf dem Viereck als auch im Parcours und im Gelände. Bei internationalen Events hingegen liegt es im Ermessen der Ground Jury, ob sie die Häubchen bei der Dressur zulässt oder nicht.

Reiter müssen aktiv werden

Die FN-Vielseitigkeitskoordinatorin Philine Ganders-Meyer erklärt das Prozedere so: Wenn die Reiter bei einem Turnier nicht um eine Zulassung nachsuchen, dann gelten die Ohrenschützer als nicht zugelassen. Ist eine Erlaubnis im Reiter-Briefing angekündigt, dann erfolgt ein schriftlicher Aushang über die Zulassung. Sagen die Richter "Nein", dann kommt es zu keinem Anschlag am Schwarzen Brett: Die Mützen bleiben verboten.

Im Gelände und Parcours erlaubt

Kursiose Situation: Lehnt die Jury den Ausrüstungsgegenstand ab, dann darf er zwar in der Dressur nicht verwendet werden, ist aber über die bunten Stangen und die festen Hindernisse im Gelände erlaubt.

Warum verhalten sich viele Richter in dieser Frage restriktiv? Einmal folgen die Offiziellen dem "klassischen traditionellen Ansatz", so wenig zusätzliche Hilfsmittel zu erlauben wie möglich, meint Philine Ganders-Meyer. Außerdem taucht immer wieder die Befürchtung auf, die Ohrenschützer böten die Gelegenheit, darunter zusätzliche Ohrstöpsel zu verbergen, um die vierbeinigen Eventer möglichst geräuschunempfindlich zu machen – wie dies beim Voltigieren und auch angeblich beim Springreiten durchaus an der Tagesordnung sein soll. Allerdings ist der FN-Reglement-Expertin kein Fall eines Regelverstoßes bekannt.

Diskussionen in Saumur

Jüngst beim CCI*** im französischen Saumur seien Reiter "verärgert und unzufrieden" mit der Richterentscheidung gewesen, keine Ohrenschützer zuzulassen, so der deutsche Teilnehmer Alfred Bierlein im Gespräch mit buschreiter.de. Die Jury-Entscheidung, die Hauben in Saumur nicht zuzulassen, bezeichnete Bierlein wörtlich als "Willkür". Dies sei unter anderem bei der französischen Equipe auf deutlichen Widerspruch gestoßen – ohne Erfolg.

Zwei-Klassen-Gesellschaft

Besonders aufreizend muss es auf die Aktiven wirken, wenn die verschiedenen Spezialdisziplinen bei einem Event aufeinandertreffen: So mussten die Reiter ehedem bei der Pony-EM in Freudenberg feststellen, dass die Dressurer und die Springer mit bekleideten Ohren ihrer Pferde reiten durften, während die Vielseitigkeits-Chefrichterin auf dem Viereck die Hauben untersagte. Philine Ganders-Meyer: "In Aachen gibt es auch unterschiedliche Regelungen."

Das Wohlergehen der Pferde

Das kann sicher ein Thema für die FEI-Reglement-Gremien sein. Die beiden deutschen FN-Experten Philine Ganders-Meyer und Christoph Hess reden einer Freigabe das Wort. "Ich habe kein Problem, das generell zuzulassen", sagte Frau Ganders-Meyer im Gespräch mit buschreiter.de. "Ich bin da großzügig, man sollte alles tun, was dem Wohlergehen des Pferde nutzt und gutes Reiten zulässt", so Christoph Hess. Dass austrainierte und sensible Vielseitigkeitspferde ohne Schutz und bei Insektenattacken schon einmal gereizt reagieren können, haben viele Aktive schon schmerzlich erlebt. Christoph Hess: "Da ist schon oft eine gute Dressurleistung zu einer schlechten geworden."

Lesermeinungen

Eigentlich ist es ja ein Kuriosität, Fliegenohren in den Teilprüfungen Gelände und Springen zu erlauben, und in der Dressur, es die Jury vor Ort entscheiden zu lassen, ja oder nein. 

Hier sollte schleunigst, im Sinne des Partners Pferd, umgedacht und die Häubchen generell zugelassen werden. 

Sabrina Graf

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Fliegenspray reicht häufig nicht aus, um die Vierbeiner wirksam gegen Insekten zu schützen (Foto Julia Rau)